Verkauf einer GmbH: Was muss ich beachten?

Verkauf Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Die Gesellschaft mit begrenzter Haftung (kurz GmbH) ist in Deutschland eine der am häufigsten verwendeten Unternehmensformen. So gab es gemäß Statistik in 2013 etwa 518.427 GmbHs in Deutschland. Vor allem bei Unternehmen mit einer Mitarbeiterzahl von 10 bis 49 ist die GmbH mit ca. 50% aller Unternehmen in dieser Mitarbeitergröße die dominante Gesellschaftsform. Viele Inhaber, die sich mit Ihrem GmbH-Verkauf auseinander setzen, fragen sich, was genau auf sie zukommt: Was sind die besonderen Anforderungen oder Eigenheiten beim Verkauf einer GmbH? Auf was muss ich achten? Dieser Artikel setzt sich entsprechend mit den Grundlagen und den Besonderheiten beim Verkauf einer GmbH auseinander.

 

Rechtliche Grundlagen beim Verkauf einer GmbH

Beim Verkauf einer GmbH gibt es einige formelle Anforderungen, die es zu beachten gilt. So ist der Verkauf einer GmbH notariell beurkundungspflichtig. Für die meisten kleinen und mittleren Unternehmen belaufen sich die Beurkundungskosten gemäß Notarkostenordnung auf ca. 0,4% des vertraglich vereinbarten Kaufpreises. Darüber hinaus müssen in der Satzung sowie bei separaten Gesellschaftervereinbarungen Verkaufs- sowie Zustimmungspflichten geprüft und gegebenenfalls berücksichtigt werden.

Beim Verkauf einer GmbH ist der zu übertragende Verkaufsgegenstand „die Geschäftsanteile“. Diese rechtliche Verkaufsform wird im Fachjargon entsprechend „Share Deal“ genannt.

„Bei einem Share Deal gehen alle Rechte und Pflichten der GmbH an den Unternehmenskäufer über, da eigentlich nur die Besitzverhältnisse an den Geschäftsanteilen verkauft und übertragen werden.“

Somit übernimmt der Käufer alle Vermögenswerte (wie z.B. Liquide Mittel, Forderungen, angefangene Arbeiten, Warenlager sowie das gesamte Anlagenvermögen).  Dem gegenüber übernimmt der Käufer aber eben auch alle Verbindlichkeiten wie u.a. gegenüber Lieferanten, Banken oder Drittparteien. Auch bleiben alle Verträge mit Drittparteien unberührt und mit der GmbH in Kraft, vorausgesetzt, es gibt keine speziellen Klauseln zum Inhaberwechsel (Change-of-Control Klauseln) in den Verträgen.

Verkauf einer GmbH Betriebsprüfung

Aufgrund dieses gesamten Übergangs der Rechte und Pflichten nimmt die Betriebsprüfung (Due Diligence) und die Verhandlung des Gewährleistungskatalogs immer eine zentrale Stellung im Verkaufsprozess einer GmbH ein. Die sogenannte Risikoprüfung des Käufers umfasst u.a. die rechtlichen Rahmenbedingungen, wie z.B. Arbeitnehmerverträge, Mietverträge, Gewährleistungen aus Lieferung und Leistung etc. sowie die steuerrechtliche Prüfung u.a. von Mehrwert-, Körper- und Gewerbesteuer und die vollständige und fristgerechte Abführung der Sozialversicherungsbeiträge.

Besteuerung der Veräußerungserlöse

Beim Verkauf einer GmbH werden – wie oben aufgeführt – die Geschäftsanteile verkauft und übertragen. Diese sind in 95% der Fälle bei kleinen und mittleren Unternehmen im Privatbesitz des Firmeninhabers. Somit erzielt die Privatperson einen steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn. Dieser wird in Deutschland ab einer Beteiligungshöhe von mehr als 1% (in den letzten fünf Jahren) privilegiert besteuert. Das zur Geltung komme Verfahren wird „Teileinkünfteverfahren“ genannt und stellt 40% des Veräußerungspreises steuerfrei. Die restlichen 60% werden der jährlichen Einkommenspflicht zugeschlagen und müssen über den privaten Steuersatz versteuert werden. Da die Anschaffungskosten sowie alle Transaktionskosten können allerdings auch nur mit 60% abgezogen werden. Somit fallen in der Regel zwischen 25 bis 30% Steuern auf den Verkaufspreis an.  Hierzu folgende Beispielrechnung:

 

Veräußerungspreis3.000.000 €
40 % steuerfrei nach Teileinkünfteverfahren./. 1.200.000 €
60% sind steuerpflichtig1.800.000 €1.800.000 €
Anschaffungskosten (hier durch Gründung)25.000 €
40 % nicht abziehbar 10.000 €
60 % abziehbar./. 15.000 €./. 15.000 €
Veräußerungskosten (Anwalt, Broker, Steuerberater)250.000 €
60 % abziehbar./. 150.000 €./. 150.000 €
40 % nicht abziehbar100.000 €
Steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn 1.635.000 €

 

Weitere zu beachtende Besonderheiten beim Verkauf einer GmbH

Private Entflechtung:
  • Viele GmbHs werden vom Inhaber geführt. Oft vermischt sich hier die private und geschäftliche Ebene. Deshalb achten die meisten Inhaber auch nicht auf eine angemessene Trennung zwischen betrieblichen Erträgen und dem Geschäftsführerlohn. Beim Verkauf einer GmbH muss allerdings ein marktgerechter Geschäftsführerlohn für die wirkliche Arbeitsleistung angesetzt werden, damit ein Käufer den Unternehmenswert ermitteln kann.
  • Alle privaten Forderungen und Verpflichtungen, wie z.B. Gesellschafterdarlehn oder -kredite, müssen vor einem Verkauf bereinigt werden.
  • Pensionszusagen und Verpflichtungen sollten, wenn die Anwartschaft noch nicht eingetreten ist, vor einem Verkauf herausgelöst werden.
Verschlankung der Unternehmung vor Übergabe:
  • Viele Inhaber lassen den Bilanzgewinn auflaufen und schütten diesen nicht regelmäßig aus. Beim Verkauf einer GmbH kann der Käufer den Kaufpreis nicht abschreiben, deshalb sollten Sie eine schlanke Firma übergeben und zwar nur mit dem notwendigen betrieblichen Arbeitskapital. Ein volles Portemonnaie mit hohem Liquiditätsbestand erhöht nur unnötig den Kaufpreis. Deshalb sollte vor einem Verkauf überschüssiges Betriebskapital durch Dividenden ausgeschüttet werden.
  • Auch nicht betriebsnotwendige Vermögensgegenstände – wie z.B. ein Firmenauto oder eine Eigentumswohnung – sollten vor einem Verkauf herausgelöst werden, da diese für den Käufer nicht den gleichen Wert haben, wie für den Verkäufer.
Saubere Abgrenzung:
  • Bei  einer vertraglichen Kaufpreisfestlegung mit nachträglicher Anpassung durch eine Stichtagsbilanz, wie z.B. einer Übergabe per 1. Januar, sollte Ihnen bewusst sein, dass der Käufer und zukünftige Inhaber die Stichtagsbilanz (da offizieller Jahresabschluss der GmbH) als neuer Geschäftsführer verabschiedet. Deshalb sollten Sie im Kaufvertrag klare und unmissverständliche Regelungen für die Stichtagsbilanz treffen.
  • Sollten Sie für Bankverbindlichkeiten als Privatperson haften – das gilt auch für ein Kontokurrent – müssen diese Kreditlinien vor Übergabe gekündigt bzw. gesperrt werden oder der Käufer muss in diese Verträge/Haftungen eintreten und Sie entlassen.
  • Da beim Verkauf einer GmbH sämtliche Verbindlichkeiten mit übernommen werden, werden auch die Rückstellungen für Urlaub, Löhne und Gehälter, Gewährleistungen und  den Jahresabschluss übernommen. Legen Sie die Berechnungsgrundlagen bereits in der Betriebsprüfung offen und lassen Sie sich diese Vorgehensweise vom Käufer bestätigen, damit es nach Kaufvertragsvollzug zu keinem Interpretationsspielraum und etwaigen Diskussionen kommt.
Verträge:
  • Regeln Sie vor dem Verkauf Ihrer GmbH alle Verträge mit Familienmitgliedern oder Freunden. Alle Arbeits- oder Mietverhältnisse sollten auf einer nachvollziehbaren und marktgerechten Vertragsbasis beruhen. Von mündlichen Absprachen ist abzuraten, d.h. alles sollte schriftlich festgehalten und dem Käufer im Rahmen der Betriebsprüfung offen gelegt werden.
  • Viele Inhaber arbeiten bereits seit Jahren mit ihren Kunden und Lieferanten zusammen. Oft werden mündliche Vereinbarungen getroffen oder auf Basis der gemeinsamen Vergangenheit Geschäfte gemacht. Wir empfehlen, wenn möglich alles vertraglich festzuhalten, damit der Käufer die Sicherheit bekommt, dass er eine professionelle Firma erwirbt und für ihn die gleichen Bedingungen nach dem Kauf gelten.

 

Fazit: Verkauf einer GmbH

Der Verkauf einer GmbH ist Kernbestandteil des Verkaufsalltags eines Unternehmens-Brokers und somit gängige Praxis. Für die meisten Inhaber ist dieser Verkauf ihrer GmbH völliges Neuland. Deshalb sollten Sie von den Erfahrungen und Kenntnissen eines erfahrenen Partners profitieren, damit keine formellen Fehler oder unnötigen Risiken eingegangen werden. Vor allem sollten Sie verstehen, dass der Käufer alle Rechte und Pflichten der GmbH übernimmt. Deshalb hat dieser auch ein berechtigtes Interesse, alle relevanten Sachverhalte im Rahmen einer Betriebsprüfung zu prüfen und eine ausgewogene Risikoverteilung im Unternehmenskaufvertrag abzubilden. Hier gilt es die Nerven zu behalten und der legitimem Sorgfaltspflicht des Käufers Rechnung zu tragen, indem bereits vor dem Verkauf viele Hausaufgaben, wie eine sauber Abgrenzung, klare und marktgerechte Verträge, die Entnahme von nicht-betriebsnotwendigen Vermögen und überschüssiger Liquidität sowie das Herauslösen von Pensionsverpflichtungen gemacht sind.