Firmenverkauf als Altersvorsorge? Die vier größten Fehlannahmen!
Viele Inhaber gründen ihre Firma nicht mit dem Ziel eines Unternehmensverkaufs, wobei ein Firmenverkauf natürlich die Altersvorsorge erheblich verbessern kann. Was sollten Inhaber nun wissen oder tun, damit ein Firmenverkauf auch wirklich aktiv zur Altersvorsorge beitragen kann? Nun, letztendlich muss die Firma verkäuflich sein und ein Verkauf auch gelingen. Dennoch gibt es zahlreiche wichtige Punkte, welche Mittfünfziger oder ältere Inhaber unbedingt wissen sollten. Deshalb gehen wir in diesem Fachbeitrag auf die vier größten Fehlannahmen bzgl. dem Aufbau einer Altersvorsorge durch einen Firmenverkauf ein.
Fehlannahme 1: Mein Steuerberater hat die Firma mit X Million bewertet!
Nicht selten werden wir von Inhabern kontaktiert, welche uns mitteilen, dass Sie ihre Firma bei ihrem Steuerberater haben bewerten lassen. Gegen dieses Vorgehen gibt es auch keine Einwände. Der Steuerberater ist eine Vertrauensperson, es besteht häufig eine lange und gute Geschäftsbeziehung und der Steuerberater ist mit allen Formeln und einer fachgerechten Bewertung vertraut. Allerdings sollten Sie die ermittelten Werte mit großer Vorsicht genießen und auf keinen Fall Ihre Altersvorsorge darauf aufbauen. Dies liegt einfach an der Tatsache, dass Ihr Steuerberater die gesetzlichen Vorgaben von den Gerichten oder die Standards der Wirtschaftsprüfer (IDW 1) verwendet. Diese Vorgaben dienen eigentlich dazu, im Erbfall oder bei Zugewinnberechnungen (im Scheidungsfall) einen gemeinen Verkehrswert für eine Firma zu ermitteln. Dadurch können Gerichte oder die Finanzverwaltung dann die fälligen Steuern oder das Vermögen zwischen den Scheidungsparteien festlegen.
Mit den am Markt erzielbaren Verkaufspreisen von Unternehmen haben diese theoretisch ermittelten Werte wenig bis nichts zu tun. Gerade letzte Woche haben wir eine Sushi-Kette mit rund 12 Mio. Euro Umsatz bewertet. Hier hat der Steuerberater eine Bewertung gemäß vereinfachten Ertragswertverfahren durchgeführt. Im Rahmen dessen wurde eine Renditeforderungen (Kapitalisierungszins) von 5,49% verwendet. Das entspricht auch den rechtlichen Vorgaben. Allerdings wird niemand in dieser Welt diese Firma für diesen Wert erwerben. Die Renditeanforderungen sind natürlich immer sehr subjektiv und hängen vom letztendlichen Käufer ab. Dennoch liegt die geforderte Rendite bei Unternehmenskäufer eher zwischen 15 und 25% als bei 5,49%. Deshalb sollten Sie ihre Altersvorsorge niemals auf einer theoretischen Bewertung aufbauen. Dies führt in den schlimmsten Fällen zur Unverkäuflichkeit Ihrer Firma und somit zu überhaupt keinem Beitrag zu einer stabilen Altersvorsorge.
Fehlannahme 2: Bruttokaufpreis ist gleich Nettokaufpreis!
Jeder Unternehmensverkauf verursacht Transaktionskosten. Diese kommen in Form von Beratungskosten und Steuern. Die genaue Besteuerung hängt von der jeweiligen Rechtsform ab und ob spezielle Privilegien für den Unternehmensverkauf geltend gemacht werden können. So können Inhaber einer Einzelfirma ab dem 56. Lebensjahr eine einmalige steuerliche Privilegierung bis zu einem Kaufpreis von 5 Mio. geltend machen. Diese reduziert den Einkommensteuersatz auf rund 56% des normalen Einkommensteuersatzes. Dies führt dann meist zu einer Steuerbelastung von rund 22% bis 24%. Beim Verkauf von Gesellschaftsanteilen einer GmbH gibt es auch eine Privilegierung, das sogenannte Teileinkünfteverfahren, welches zu einem Steuersatz von 30% gemessen auf den Verkaufspreis führt. In jedem Fall können Sie also damit rechnen, dass Sie 22 bis 30% des Verkaufspreises in Form von Steuern abgeben müssen.
Darüber hinaus fallen Beratungskosten für steuerliche-, rechtliche- sowie vertriebliche Begleitung an. Diese Kosten sind sehr stark von der Größe der gewählten Beratungsform abhängig und betragen nochmals 5 bis 10% des Kaufpreises. Somit werden Ihr Nettokaufpreis und Ihr tatsächlicher monetärer Zufluss weiter verringert.
Fehlannahme 3: Besser später verkaufen und bis dahin noch ordentlich Kasse machen!
Viele Inhaber schieben den Verkauf auf die lange Bank. Man fühlt sich noch fähig und möchte eigentlich noch gar nicht den Ruhestand einläuten. Auch die Altersvorsorge scheint dieses Denken zu unterstützen, schließlich werden weiter Lohn und Gewinne vereinnahmt und verkaufen kann man ja noch später. So oder ähnlich ist die Denkweise – die Realität könnte nicht weiter entfernt sein! Wir erleben in der Praxis oft das genaue Gegenteil. Ja, Gewinne und Löhne werden vereinnahmt und das entlastet die Altersvorsorge. Aber der zweite Teil des Gedankens geht meist nicht auf. Vor allem Inhaber weit über 60 unterschätzen massiv den Einfluss der letzten Geschäftsjahre auf den Firmenwert. Häufig wird in diesen letzten Jahren der Firmenwert nicht weiter gesteigert sondern in vielen Fällen sogar reduziert. Neue Investitionen in Technologie, in Produkte, in den Maschinenpark und in das Marketing (wie z.B. Sozial Media) werden unterlassen, da im Hinterkopf immer mitschwingt, die Firma wird ja bald verkauft und der neue Inhaber soll sich dann um all diese Dinge kümmern. Unternehmenskäufer berücksichtigen allerdings neben dem reinen Kaufpreis aber immer auch noch die zusätzlich notwendigen Investitionen. Diese drücken dann den Kaufpreis erheblich und führen nicht selten zu unüberwindbaren Differenzen bei den Preisvorstellungen.
Manch andere Unternehmer unterschätzen den Aufwand und die zeitlichen Anforderungen an einen Unternehmensverkauf. Der reine Verkaufsprozess dauert normalerweise zwischen 9 und 12 Monaten. Wobei es in einigen Fällen auch mal 24 Monate dauern kann. Anschließend bedarf es häufig noch eines längeren Einarbeitungs- und Übergabezeitraums. Alleine aus Wahrscheinlichkeitsgründen erhöhen Inhaber somit ihre Verkaufschancen, wenn Sie einen Verkauf frühzeitig einläuten und somit dem Käufer auch signalisieren, dass Sie noch für einen ausreichenden Zeitraum persönlich, physisch und mit voller Energie zur Verfügung stehen.
Fehlannahme 4: Unterschätzen des Geschäftsrisiko
Nun, viele Branchen erleben gerade, wie das Internet mit all seinen Möglichkeiten ganze Branchen aufmischt und umkrempelt. Auf einmal sind Preise transparent und die Margen schrumpfen. Darüber hinaus können regionale Konflikte, Währungsschwankungen, neue Technologien etc. ganze Branchen von heute auf morgen aus den Fugen heben. Alle diese Dinge können von den Inhabern nicht direkt beeinflusst werden und stellen somit externe Einflussfaktoren dar. Firmen unterliegen eben anderen Lebenszyklen und Veränderungen als eine Immobilie aus Backstein. Somit trägt jeder Inhaber eben auch das Geschäftsrisiko im Rahmen einer Unternehmerzeit. Dennoch, wenn sich das Ende der Unternehmerkarriere abzeichnet, dann sollte man sich sehr genau überlegen ob es sich wirklich lohnt, dieses nicht unerhebliche Geschäftsrisiko noch zu tragen. Denn mit dem Gewinneinbruch geht auch der Einbruch des Firmenwertes einher. Gleiches gilt bei massiven Branchenveränderungen, welche die Käufer in ihrer Preisfindung eher konservativ stimmen.
Nicht selten haben wir es mit Familienunternehmen zu tun. Der Mann hat das Fachwissen und führt die Geschäfte und den Betrieb. Die Ehefrau kümmert sich um die Mitarbeiter, das Büro und die Buchhaltung. Nun stellen Sie sich vor, dass der Firmenverkauf und der damit verbundene Verkaufserlös fester Bestandteil Ihrer Planung für die Altersvorsorge sind. Was würde denn nun eine Krankheit, Arbeitsunfähigkeit oder gar ein Todesfall des Inhabers für seine Familie, die Ehefrau, den Betrieb und die familiäre Altersvorsorge bedeuten? Uns ruft jeden Monat mindestens eine Witwe oder Ehefrau mit genau dieser unvorhersehbaren und katastrophalen Ausgangssituation an. Nun soll die Firma schnell und möglichst gut verkauft werden. Ich kann ihnen sagen, dass wir in den meisten Fällen fast gar nichts mehr für diese Frauen oder Unternehmergattinnen tun können. Dies liegt einfach an der Dauer eines Verkaufsprozesses und daran, dass der Ehepartner den Betrieb einfach nicht über diesen Zeitraum positiv am Laufen halten kann. Deshalb sollten Sie sich genauestens überlegen, ob Sie und ihre Familie dieses Geschäftsrisiko wirklich bis zum letzten Tage noch tragen wollen oder sollten. Vor allem, wenn Sie bereits eine gute Grundlage für die Altersvorsorge gelegt haben und ein Firmenverkauf nur noch ein schönes Zubrot für die bereits vorhandene Altersvorsorge wäre.
Wie funktioniert der Aufbau einer Altersvorsorge mit einem Firmenverkauf?
Wie immer im Leben gibt es nicht die eine Sache zu beachten, sondern eine ganze Reihe von Dingen. Nachfolgend führen wir einige Handlungsempfehlungen auf, wie der Firmenverkauf positiv zu Ihrer Altersvorsorge beiträgt:
- Frühzeitig eine steueroptimierte Verkaufskonstellation herbeiführen.
- Streuen Sie ihr Vermögen und reduzieren Sie so die Abhängigkeit von ihrer Firma und einem möglichen Verkauf.
- Bereiten Sie sich aktiv auf den Verkauf vor, indem Sie die Abhängigkeit von sich reduzieren. Hierfür eignen sich Mitarbeiter, EDV und klare und strukturierte Prozesse.
- Sichern Sie die Rentabilität ihrer Firma, dann gelingt auch ein Firmenverkauf
- Starten Sie lieber früher als später mit dem Verkaufsprozess. Im schlimmsten Fall müssen Sie ihre Firma noch eine Weile als Berater begleiten. Jeder Käufer freut sich über so eine Konstellation, da er somit Ihr Know-how und Ihre Kontakte weiter nutzen kann
- Rechnen Sie den Verkaufspreis nicht anhand ihrer finanziellen Bedürfnisse aus. Käufer müssen den Kaufpreis über zukünftige Gewinne verzinsen und armortisieren. Dies muss in einigen Jahren erfolgen. Theoretische Wertbestimmungen und ihre finanziellen Wünsche sind nachvollziehbar, aber führen eher zum Scheitern statt zu einem erfolgreichen Unternehmensverkauf
- Erkennen Sie die Zeichen der Zeit für Ihre Branche und für Ihre Firma frühzeitig. Wenn Sie einen großen Umbruch oder Einbruch absehen, dann starten Sie besser gestern als morgen.